Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen von Personen- und Kapitalgesellschaften werden üblicherweise Kundenschutzklauseln oder Wettbewerbsverbote für die Verkäuferseite vereinbart.
Scheiden tut weh, auch bei ärztlichen und zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen. Eine alte Binsenweisheit lehrt: Scheiden tut weh. Was für die Ehe gilt, ist für die Trennung beruflicher Gemeinschaften nicht anders.
Kooperationen sind auf dem Vormarsch. Nicht nur der Neugründer, auch der seit Jahren allein niedergelassene Zahnarzt muss sich die Frage stellen, ob er in Zukunft als Einzelunternehmer oder in einer Kooperation tätig sein will.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 11.11.2015 mit der Rentenversicherungspflicht von leitenden Mitarbeitern/Geschäftsführern einer GmbH befasst, die gleichzeitig Minderheitsgesellschafter dieser GmbH sind.