Sehen sich Reisende mit Problemen vor oder während ihres Urlaubs konfrontiert, ergeben sich daraus für sie Rechte aber auch Pflichten. Reisemängel sind immer dann gegeben, wenn Leistungen entweder gar nicht, unvollständig oder in anderer Form erbracht werden als im Reisevertrag vereinbart. In diesem Fall haben Urlauber die Möglichkeit eine Beseitigung des Mangels zu fordern. Wenn der Versuch zu keinem Erfolg führt, können sie den Reisepreis mindern und auch in bestimmten Fällen Schadensersatz verlangen.
Als Hundehalter kenne ich die Situation gut: mein Hund ist brav und „tut nix“, er ist sogar angeleint. Er kann aber nicht in Ruhe seinen Schnüffelgeschäften nachgehen, weil ein anderer Hund ihm seinen Frieden nicht gönnt. In Sekunden schlägt die traute Atmosphäre in Feindseligkeit um. Wenn es ganz schlimm kommt, dann fließt sogar Blut.
Nach dem Aufenthaltsgesetz ist allgemeine Erteilungsvoraussetzung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise des Ausländers nach Deutschland mit dem „richtigen“ Visum (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG).
Eine Videoüberwachung muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Das bedeutet: Es gilt für die Videoüberwachung eine Hinweispflicht. Diese gab es vor dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 auch schon, doch die früheren relativ einfachen Hinweisschilder nach dem Bundesdatenschutzgesetz genügen nicht mehr.
Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon in Kraft, doch noch immer besteht große Unsicherheit, was unter einer DSGVO-konformen Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen ist. Insbesondere in Vereinen, die sich einen geschulten Datenschutzbeauftragten nicht leisten können, ist die Ratlosigkeit groß: Wie können sich Vereine vor unbeabsichtigten Verstößen schützen? Welche Regeln gelten für den Datenschutz in Vereinen? Und wie muss der Mitgliedsvertrag gestaltet sein, damit die DSGVO für Vereine nicht zum Fallstrick wird?
Nicht jede elektronische Unterschrift erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Worauf Sie achten müssen und wann die Schriftform erforderlich nötig ist!
Das Insolvenzverfahren in Deutschland ist bürokratisch, dauert lange und der Schuldner muss strenge Auflagen erfüllen. Ist ein Verfahren im EU-Ausland die bessere Alternative?
Echte Freude an der Schwarzarbeit dürfte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) weder der Unternehmer noch der Auftraggeber haben. Für beide sind die Risiken sehr hoch.